Bauleitplanung
Änderung Flächennutzungsplan Hallstadt
Daten & Fakten

Hallstadt, Oberfranken

2011 – 2012

Anpassung des vorhandenen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes an  die aktuelle Bauleitplanung
in 3 Teilbereichen
(Innenstadt und Gewerbe- u. Industriegebiet "Hallstadt Ost")

insgesamt ca. 8 ha Planungsgebiet

Auftraggeber: Stadtverwaltung Hallstadt

Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Hallstadt ist seit 1994 wirksam, seitdem erfolgten mehrere Änderungen. Die aktuelle Bauleitplanung in der Innenstadt und im Gewerbe- und Industriegebiet „Hallstadt Ost“ erfordern die Anpassung des vorhandenen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes in den betroffenen Teilbereichen (10. Änderung). Die Änderungsbereiche entsprechen den Geltungsbereichen  folgender Bebauungspläne:

Änderungsbereich A - „Neue Stadtmitte“:
Das geplante Baugebiet war bereits Gegenstand des 2009 ausgelobten Architektenworkshops (Wettbewerb "Die Neue Stadtmitte"), in dem acht Teams  städtebauliche Lösungen entwickelten. Der Siegerentwurf bildete zusammen mit dem im Zusammenhang mit dem „Integrierten Stadtentwicklungskonzept“ erarbeiteten „Teilräumlichen Entwicklungskonzeptes“ (2010) die konzeptionelle Basis für den Bebauungsplan (Bebauungsplan "Neue Stadtmitte"). Der Bebauungsplan sowie die dazu notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes ermöglichen die Stärkung der Innenstadt durch die nun mögliche Entwicklung der „Neuen Stadtmitte“ und folgt dem im Stadtentwicklungskonzept propagierten Prinzip: „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“.

Änderungsbereich B - „Bahnhofstraße / Grabenstraße“:
Der Änderungsbereich B war zuvor auch Gegenstand der Betrachtungen des im Zusammenhang mit dem „Integrierten Stadtentwicklungskonzept“ erarbeiteten „Teilräumlichen Entwicklungskonzeptes“ (2010). Die darin formulierten Ziele zur weiteren Entwicklung dieses Innenstadtbereiches unter Wahrung der besonderen Eigenart und Stärkung des innerstädtischen Grünzuges (Gartenzonen) werden mit der aktuellen Bauleitplanung (Bebauungsplan und Änderung FNP) weiter verfolgt.

Änderungsbereich C - „Borstig III“:
Mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes ist die weitere Stärkung und Entwicklung des bereits vorhandenen Gewerbegebietes gegeben.

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