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Bebauungsplan „Bahngelände südlich der Rudolstädter Straße"

Allgemeines Ziel des B-Plans ist eine Steuerung der Nachnutzung einer ehemaligen Bahnbrache in Bad Blankenburg. Es sind Nutzungen und Vorhaben zulässig, die sich in die umgebende Bebauung einfügen. Der B-Plan dient darüber hinaus der Umsetzung des Regionalen Einzelhandelskonzepts „Städtedreieck am Saalebogen“ insbesondere bzgl. der Sicherung der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Bad Blankenburg.

Der Bebauungsplan wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt und enthält Festsetzungen im Sinne des § 9 Abs. 2 a BauGB, dass nur bestimmte Arten baulicher Nutzungen im Gebiet zulässig bzw. nicht zulässig sind. Der einfache Bebauungsplan enthält gemäß § 30 Abs.3 BauGB maximal 3 Festsetzungen, im Übrigen richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB, d.h. sie sind zulässig, wenn sie sich in die Eigenart der Umgebung einfügen.

Projekt

Bebauungsplan „Bahngelände südlich der Rudolstädter Straße“

Ort

Bad Blankenburg, Thüringen

Fläche

ca. 3,4 ha

Zeitraum

2011 - 2012

Auftraggeber

Stadt Bad Blankenburg