Sanierungsberatung Steinbach-Hallenberg
Zu den Aufgaben der Sanierungsberatung gehören:
Koordination und Betreuung des weiteren Sanierungsprozesses, Beratung vor Ort bei Bauvorhaben und Anfertigung einer entsprechenden schriftlichen Stellungnahme bzw. Beratungsprotokoll zu den Vorhaben mit Hinweisen zur Gestaltung und Förderung.
Erstellung von Unterlagen für Fördervorhaben von der Antragstellung bis Verwendungsnachweis, Jahresantragstellung, Gesamtverwendungsnachweis für Bund-Länder-Programme.
Unterstützung der Verwaltung bei der Vereinbarung und Bescheinigung privater Vorhaben nach § 7h und 10f Einkommenssteuergesetz.